Patente

Virtek Vision International Inc. Virtuelle Patentkennzeichnung

Die folgenden Produkte der Virtek Vision International Inc. sind durch Patente in den USA und in anderen Rechtsordnungen weltweit geschützt. Diese Website wird bereitgestellt, um die Bestimmungen zur virtuellen Patentmarkierung gemäß 35 U.S.C. (United States Code) zu erfüllen. § 287(a)* (2012) und der America Invents Act (“AIA”), sowie für verschiedene internationale Rechtsordnungen weltweit.

Die folgende Produktliste ist möglicherweise nicht allumfassend, und andere hier nicht aufgeführte Produkte könnten durch ein oder mehrere Patente geschützt sein. Weitere Patente sind in den Vereinigten Staaten und anderen internationalen Gebieten anhängig.

 

 Produkt

Patente
LPS-7, Locator 10,157,458; 9,245,062; 9,200,899; 7,832,875; 7,385,180; 7,244,029; sowie weitere US-amerikanische und ausländische Patentanmeldungen anhängig
VPS1, LPS-10 10.157.458; 10.052.734; 9.245.062; 9.200.899; 7.385.180; 10.052.734; 10.799.998; 9.881.383 sowie andere US-amerikanische und ausländische Patente, die anhängig sind
Virtek Iris Activetrack 9,881,383

*35 U.S.C § 287(a) Patentinhaber sowie Personen, die innerhalb der Vereinigten Staaten einen patentierten Artikel für sie oder in ihrem Auftrag herstellen, zum Verkauf anbieten, verkaufen oder einen solchen Artikel in die Vereinigten Staaten einführen, können der Öffentlichkeit anzeigen, dass dieser Artikel patentiert ist, indem sie entweder das Wort “Patent” oder die Abkürzung “Pat.” zusammen mit der Patentnummer anbringen, oder indem sie das Wort “Patent” oder die Abkürzung “Pat.” zusammen mit einer Internetadresse anbringen, unter der ein für die Öffentlichkeit kostenlos zugänglicher Eintrag veröffentlicht ist, der den patentierten Artikel mit der Patentnummer verknüpft, oder, wenn dies aufgrund der Beschaffenheit des Artikels nicht möglich ist, indem sie an dem Artikel oder an der Verpackung, in der sich einer oder mehrere dieser Artikel befinden, ein Etikett mit einer entsprechenden Anzeige anbringen. Im Falle einer unterlassenen Kennzeichnung kann der Patentinhaber in keiner Klage wegen Patentverletzung Schadensersatz verlangen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass der Verletzer über die Patentverletzung informiert wurde und danach weiterhin das Patent verletzt hat; in diesem Fall kann Schadensersatz nur für Patentverletzungen verlangt werden, die nach einer solchen Mitteilung erfolgen. Die Einreichung einer Klage wegen Verletzung gilt als eine solche Mitteilung.