
AODA-Kundenserviceplan
ZWECK
Der Accessibility for Ontarians with Disabilities Act, 2005 (AODA) ist ein provinzielles Gesetz mit dem Ziel, Standards zur Barrierefreiheit zu entwickeln, umzusetzen und durchzusetzen, um bis spätestens 01.01.2025 Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Waren, Dienstleistungen, Einrichtungen, Unterbringung, Beschäftigung, Gebäude, Bauwerke und Räumlichkeiten zu erreichen.
Die Ontario Regulation 429/07 mit der Bezeichnung „Accessibility Standards for Customer Service“ (Customer Service Standard) legt Standards für Barrierefreiheit im Kundenservice für öffentliche Stellen und andere Anbieter fest, die Waren und Dienstleistungen an Mitglieder der Öffentlichkeit oder andere Dritte bereitstellen, einschließlich Virtek.
Diese Richtlinie behandelt im Einklang mit dem Customer Service Standard Folgendes:
- Die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen
- Der Einsatz von Hilfsmitteln durch Menschen mit Behinderungen
- Die Verwendung von Assistenztiieren durch Menschen mit Behinderungen
- Die Inanspruchnahme von Unterstützungspersonen durch Menschen mit Behinderungen
- Mitteilung vorübergehender Störungen in Dienstleistungen und Einrichtungen
- Mitarbeiterschulung
- Rückmeldung zur Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen
- Mitteilung über Verfügbarkeit und Format der Dokumente und Sitzungen
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter von Virtek.
DEFINITIONEN
Behinderung bedeutet,
- Jede Form von körperlicher Behinderung, Gebrechen, Missbildung oder Entstellung, die durch eine Körperverletzung, einen Geburtsfehler oder eine Krankheit verursacht wurde und, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, unter anderem Diabetes mellitus, Epilepsie, eine Hirnverletzung, jede Form von Lähmung, Amputation, mangelnde körperliche Koordination, Blindheit oder Sehbehinderung, Taubheit oder Hörbehinderung, Stummheit oder Sprachbehinderung oder die physische Abhängigkeit von einem Blindenhund oder einem anderen Tier oder von einem Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln oder Geräten umfasst;
- Ein Zustand geistiger Beeinträchtigung oder Entwicklungsstörung;
- Eine Lernbehinderung oder eine Störung in einem oder mehreren der Prozesse, die das Verstehen oder die Verwendung von Symbolen oder gesprochener Sprache betreffen;
- Eine psychische Störung oder,
- Eine Verletzung oder Behinderung, für die Leistungen im Rahmen des nach dem Workplace Safety and Insurance Act, 1997 eingerichteten Versicherungsplans beantragt oder bezogen wurden.
Barrierefrei/Zugänglich bedeutet: fähig, betreten oder erreicht zu werden; zugänglich; leicht erreichbar; beeinflussbar, erlangbar; verständlich oder wertgeschätzt zu werden.
Hilfsmittel bedeutet: ein Gerät, das Personen mit Behinderungen bei der Durchführung von Aktivitäten oder beim Zugang zu Dienstleistungen von Personen oder Organisationen unterstützt, die vom Customer Service Standard abgedeckt sind.
Würde bedeutet, jede Person, einschließlich Menschen mit Behinderung, als wertvoll und als würdig zu respektieren und zu behandeln und ihnen einen effektiven und umfassenden Service zu bieten, wie jeder andere Kunde.
Unabhängigkeit Bedeutet Freiheit von Kontrolle oder Einfluss anderer sowie die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen.
Blindenführhund Bezeichnet einen Blindenführhund, der für eine blinde Person ausgebildet wurde und die durch die Vorschriften des Ontario Blind Persons’ Rights Act vorgeschriebenen Qualifikationen besitzt.
Waren und Dienstleistungen Bezeichnet Waren und Dienstleistungen, die von Virtek Vision International Inc. bereitgestellt werden.
Assistenztiere Bezeichnet Tiere, die als Assistenztiere für eine Person mit Behinderung verwendet werden, wenn: (a) es ist offensichtlich, dass das Tier von der Person aus Gründen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung verwendet wird, oder (b) die Person legt eine ärztliche Bescheinigung eines Arztes oder einer Krankenschwester vor, die bestätigt, dass die Person das Tier aufgrund der Behinderung benötigt.
Begleitperson Als Begleitperson gilt im Zusammenhang mit einer Person mit Behinderung eine andere Person, die sie begleitet, um bei der Kommunikation, Mobilität, persönlichen Pflege, medizinischen Bedürfnissen oder beim Zugang zu Waren oder Dienstleistungen zu helfen.
BEREITSTELLUNG VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Virtek verpflichtet sich zu Exzellenz bei der Betreuung aller Kunden, einschließlich Menschen mit Behinderungen, und wird seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten erfüllen, um sicherzustellen, dass Richtlinien, Praktiken und Verfahren mit den folgenden Grundsätzen übereinstimmen:
- Virteks Waren und Dienstleistungen werden in einer Weise erbracht, die die Würde und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen respektiert;
- Die Bereitstellung von Virteks Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen erfolgt integriert mit der für Personen ohne Behinderung, es sei denn, eine alternative Maßnahme ist erforderlich, um einer Person mit Behinderung zu ermöglichen, diese Waren oder Dienstleistungen zu erhalten, zu nutzen oder davon zu profitieren.
- Personen mit Behinderungen erhalten die gleiche Möglichkeit wie andere, die Waren oder Dienstleistungen zu erhalten, zu nutzen und davon zu profitieren.
Virtek fördert offene Kommunikation und erwartet, dass Menschen mit Behinderungen ihren Bedarf an Anpassung oder Unterstützung kommunizieren, wenn dieser nicht sofort erkennbar ist.
KOMMUNIKATIONEN
Virtek wird mit Personen mit Behinderungen auf eine Weise kommunizieren, die deren Behinderung berücksichtigt.
VERWENDUNG VON ASSISTENZTIEREN, HILFSMITTELN UND BEGLEITPERSONEN
Virtek wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Zugang, die Nutzung und der Nutzen seiner Waren oder Dienstleistungen für Personen mit Behinderungen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind oder von einem Blindenführhund, Assistenzhund oder einer Betreuungsperson begleitet werden, nicht eingeschränkt werden.
Assistenzhunde, darunter unter anderem Blindenhunde, Hörhunde, Epilepsiewarnhunde und andere zertifizierte Assistenzhunde, dürfen alle Virtek-Einrichtungen und Besprechungsräume betreten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, sofern der Assistenzhund nicht gesetzlich vom Zutritt zu diesem Bereich ausgeschlossen ist (z. B. bei übergeordneten Gesundheits- und Sicherheitsaspekten).
Personen mit Behinderungen dürfen Waren oder Dienstleistungen unter Verwendung ihrer eigenen Hilfsmittel erhalten, nutzen oder davon profitieren. Ausnahmen können in Situationen auftreten, in denen Virtek festgestellt hat, dass das Hilfsmittel ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit einer Person mit einer Behinderung oder die Gesundheit und Sicherheit anderer auf dem Gelände darstellen könnte. In solchen Fällen, wenn eine Person mit einer Behinderung am Zugang zu Waren oder Dienstleistungen gehindert ist, wird Virtek dem Kunden entgegenkommen, indem eine alternative Lösung angeboten wird, sofern dies möglich ist. HINWEIS: Es liegt in der Verantwortung der Person mit Behinderung sicherzustellen, dass ihr Hilfsmittel jederzeit sicher und kontrolliert betrieben wird. Virtek wird sicherstellen, dass seine Mitarbeiter im Umgang mit verschiedenen Hilfsmitteln, die von Kunden mit Behinderungen beim Zugang zu seinen Waren und Dienstleistungen verwendet werden können, geschult und vertraut sind.
Virtek verpflichtet sich, Kunden mit Behinderungen, die von einer Unterstützungsperson begleitet werden, willkommen zu heißen. Jede Person mit einer Behinderung, die von einer Unterstützungsperson begleitet wird, darf die Räumlichkeiten von Virtek gemeinsam mit ihrer Unterstützungsperson betreten. Zu keinem Zeitpunkt wird eine Person mit Behinderung, die von einer Unterstützungsperson begleitet wird, daran gehindert, während des Aufenthalts auf dem Gelände von Virtek Zugang zu ihrer Unterstützungsperson zu haben. Je nach Umständen kann die Unterstützungsperson verpflichtet sein, eine Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarung zu unterschreiben. Wenn eine Unterstützungsperson für die Gesundheit und Sicherheit einer Person mit Behinderung oder für die Gesundheit und Sicherheit anderer Personen erforderlich ist, wird Virtek die Begleitung einer Unterstützungsperson auf dem Gelände von Virtek vorschreiben. Umgekehrt kann die Person mit Behinderung, sofern keine überwiegenden Gesundheits- und Sicherheitsbedenken bestehen, entscheiden, nicht jederzeit von ihrer Unterstützungsperson begleitet zu werden.
Benachrichtigung über vorübergehende Störungen von Einrichtungen oder Dienstleistungen
Im Falle einer Servicestörung, die eine Person mit Behinderung daran einschränkt, Zugang zu Virtek-Einrichtungen, Gütern oder Dienstleistungen zu erhalten, wird Virtek die Störung den Kunden auf folgende Weise bekanntgeben:
- Die Personalabteilung wird eine Mitteilung über die Servicestörung auf dem Virtek-Gelände in dem Bereich aushängen, in dem sich die Servicestörung befindet (einschließlich Informationen über den Grund der Störung, die erwartete Dauer, alternative Standorte für den Service (falls zutreffend) usw.); und,
- Falls bekannt ist, dass Kunden das Virtek-Gelände besuchen, wird versucht, diese Besucher im Voraus zu kontaktieren, um sie über die Störung zu informieren.
MITARBEITERSCHULUNG
Virtek wird AODA-Kundenservice-Schulungen für alle Mitarbeiter und andere Personen anbieten, die im Auftrag von Virtek mit der Öffentlichkeit oder anderen Dritten zu tun haben. Schulungen werden auch allen Personen angeboten, die an der Entwicklung und Genehmigung von Virteks Richtlinien, Praktiken und Verfahren zur Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen an die Öffentlichkeit oder andere Dritte beteiligt sind. Diese Schulung wird allen neuen Mitarbeitern sowie fortlaufend allen Mitarbeitern angeboten, um sicherzustellen, dass sie bezüglich etwaiger Richtlinien- oder Verfahrensänderungen im Zusammenhang mit dem Kundenservice-Standard stets auf dem neuesten Stand sind.
Die Schulung umfasst:
- Eine Übersicht über das Gesetz zur Barrierefreiheit für Ontarier mit Behinderungen von 2005 und die Anforderungen des Kundenservice-Standards;
- Virteks Plan in Bezug auf den Kundenservice-Standard;
- Wie man mit Menschen mit unterschiedlichen Arten von Behinderungen interagiert und kommuniziert.
- Wie man mit Menschen mit Behinderungen umgeht, die ein Hilfsmittel verwenden oder auf die Unterstützung eines Assistenztiers oder einer Begleitperson angewiesen sind;
- Anweisungen dazu, wie gegebenenfalls vor Ort oder anderweitig bereitgestellte Ausstattungen oder Geräte zu verwenden sind, die bei der Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen behilflich sein können.
Wie man vorgeht, wenn eine Person mit einer Behinderung Probleme beim Zugang zu den Dienstleistungen von Virtek hat.
Weitere Schulungen erfolgen, wenn Änderungen an Virteks Plan vorgenommen werden.
Schulungsnachweise werden gemäß den Anforderungen des AODA Customer Service Standard erstellt und aufbewahrt.
RÜCKMELDUNG
Kunden oder andere Personen, die Rückmeldung dazu geben möchten, wie Virtek Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen bereitstellt, können dies persönlich, telefonisch, per E-Mail oder auf anderem Wege tun, sofern erforderlich. Alle Rückmeldungen sind an den Director, Human Resources wie folgt zu richten:
Telefonisch: +1 519 746 7190 Durchwahl 202
Fax: +1. 519.746.3383
E-Mail: liz.palermo@ametek.com
Per Post oder persönlich:
Liz Watson-Palermo
Direktor/in Personalwesen
Virtek Vision International Inc.
785 Bridge Street, Waterloo, ON N2V 2K1
Website: www.virtekvision.com
Eine Antwort kann innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Eingang Ihres Feedbacks bei Virtek erwartet werden. Beschwerden über Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen werden gemäß dem regulären Beschwerdemanagementprozess von Virtek bearbeitet. Rückmeldungen werden genutzt, um die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
ÄNDERUNGEN DIESER ODER ANDERER RICHTLINIEN
Jede Virtek-Richtlinie, die die Würde und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen nicht respektiert und fördert, wird geändert oder entfernt.
VERFÜGBARKEIT DER DOKUMENTE
Virtek hat die im Rahmen der Accessibility Standards for Customer Service erforderlichen Unterlagen erstellt und stellt sie auf Anfrage zur Verfügung.
Anforderungen an barrierefreie Websites und Webinhalte
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Anforderungen und Best Practices für barrierefreie Websites und Webinhalte von privaten Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten.
ANFORDERUNGEN
AS OF 01.01.2021 müssen ALLE Internet-Websites und Webinhalte mit WCAG 2.0 Level AA konform sein, mit Ausnahme von Untertiteln für Live-Videos (Erfolgskriterium 1.2.4) oder Audiobeschreibungen für vorab aufgezeichnete Videos (Erfolgskriterium 1.2.5).
HINWEISE ZUR KLARSTELLUNG:
Diese Anforderung gilt nur für Internet-Websites – NICHT für interne (Intranet-)Websites.
Eine neue Internet-Website ist eine, die:
- Ist komplett neu (hat einen neuen Domainnamen)
- Wurde wesentlich überarbeitet, was bedeutet, dass mindestens 50 % der Website geändert wurden. Beispiele für möglicherweise vorgenommene Änderungen sind: Neues Look and Feel der Website; Änderung der Nutzerführung auf der Website; Wesentliche Aktualisierung und Änderung des Website-Inhalts
Organisationen sind nicht verpflichtet, Inhalte, die vor dem 01.01.2012 auf ihrer Website veröffentlicht wurden, zu ändern. Auf Anfrage müssen Organisationen jedoch Inhalte auf ihrer Website in einem barrierefreien Format (z. B. Großdruck, barrierefreies PDF-Dokument oder Braille) in einer Weise bereitstellen, die den Anforderungen der anfragenden Person entspricht.
BEWÄHRTE VERFAHREN
Webinhalte, die ab jetzt auf ALLEN Websites (neuen, deutlich aktualisierten und bereits bestehenden) veröffentlicht werden, sollten zugänglich sein, außer wenn dies nicht „umsetzbar“ ist. Faktoren, die die „Umsetzbarkeit“ beeinflussen können, sind: Kosten; Verfügbare Ressourcen – personell sowie die Verfügbarkeit von kommerzieller Software oder Tools oder beidem; Ob die Organisation ihre Website direkt kontrolliert, was bedeutet, dass sie die Möglichkeit hat, diese bei Bedarf anzupassen.
Mehrjahresplan
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